Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Äthiopien ist in Kraft getreten
Das von der Schweiz und Äthiopien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern ist am 10. August 2023 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 in der Schweiz und ab dem 8. Juli 2024 in Äthiopien anwendbar.