Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Armenien
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Armenien ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2024 anwendbar.