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Veröffentlicht am 8. August 2019

Schweiz und Neuseeland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Neuseeland haben am 8. August 2019 in Wellington ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Zudem wird eine Schiedsklausel ins DBA aufgenommen.