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Veröffentlicht am 19. Juni 2019

Schweiz und Schweden unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Schweden haben am 19. Juni 2019 in Stockholm ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.