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Veröffentlicht am 22. Juli 2021

Verlängerung der Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat beantragen, die Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts für komplexe Finanzinstrumente um sechs Monate zu verlängern.