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Veröffentlicht am 20. Juni 2019

Schweiz und Norwegen unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Norwegen haben am 20. Juni 2019 in Oslo ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.