Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten nach Massgabe ihrer Schutzbedürftigkeit vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen sowie vor Missbräuchen.
Medien
Bundesrat stärkt Versicherungsstandort Schweiz
02.06.2023