Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die doppelte Besteuerung und erleichtern den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. DBA enthalten zudem in der Regel gewisse Diskriminierungsverbote, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie eine Klausel zum Informationsaustausch auf Ersuchen.