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Veröffentlicht am 13. Februar 2024

Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen wie zum Beispiel Börsen und anderen Handelssystemen, Zahlungssystemen oder zentralen Gegenparteien. Das Gesetz legt zudem die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel fest. Dazu gehören auch Bestimmungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation).

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