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Veröffentlicht am 19. März 2024

Die OECD präzisiert den Kommentar zu Artikel 26 (Informationsaustausch) des Musterabkommens

Am 19. Februar 2024 hat der OECD-Rat eine Aktualisierung des Kommentars zu Artikel 26 (Informationsaustausch) des OECD-Musterabkommens genehmigt. Es wird unter anderem präzisiert, dass die im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe erhaltenen Informationen auch gegenüber Personen verwendet werden dürfen, welche im ursprünglichen Ersuchen nicht genannt wurden.