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Veröffentlicht am 29. August 2024

Limited Qualified Investor Funds (L-QIF)

Der L-QIF ist eine kollektive Kapitalanlage, die keiner Bewilligung oder Genehmigung der FINMA bedarf. Er steht nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen und darf nur von bestimmten, von der FINMA beaufsichtigten Instituten verwaltet werden.