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Verordnung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung wird angepasst
An seiner Sitzung vom 20.11.2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung) anzupassen. Die Änderung erfolgt auf Grund des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR).
Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT). Beide Steuerregeln stellen sicher, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland abzufliessen, und sorgen für Rechtssicherheit.
Schweiz und Ungarn unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Ungarn haben am 12. Juli 2024 in Budapest ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.