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Veröffentlicht am 2. Dezember 2021

Spontaner Informationsaustausch

Am 1. Januar 2017 ist das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) für die Schweiz in Kraft getreten. Dieses sieht in Artikel 7 die Pflicht zur spontanen Amtshilfe vor. Für die Zwecke der spontanen Amtshilfe ist das Übereinkommen in der Schweiz für Steuerperioden seit dem 1. Januar 2018 anwendbar.