Zugang zu amtlichen Dokumenten
Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die seit dem Inkrafttreten des BGÖ am 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind.