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Veröffentlicht am 29. November 2019

BEPS-Übereinkommen tritt in Kraft

Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS-Übereinkommen) tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft. Mithilfe des BEPS-Übereinkommens können darunterfallende bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die abkommensbezogenen Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt der OECD/G20 angepasst werden.