Schweiz und Armenien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Armenien haben am 12. November 2021 in Eriwan ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.