BEPS Mindeststandards
Der BEPS-Aktionsplan enthält 15 Massnahmen. Eine Pflicht zur Umsetzung (Mindeststandards) besteht in Bezug auf die Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und den spontanen Informationsaustausch über Steuervorbescheide (Massnahme 5), die Aufnahme von Missbrauchsklauseln in die Doppelbesteuerungsabkommen (Massnahme 6), die länderbezogene Berichtserstattung (Massnahme 13) sowie die Streitbeilegungsmechanismen (Massnahme 14). Die Umsetzung der Mindeststandards wird regelmässig durch das Inclusive Framework on BEPS geprüft.